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   LG Dortmund, 31.08.2004 - 9 T 494/04   

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https://dejure.org/2004,35713
LG Dortmund, 31.08.2004 - 9 T 494/04 (https://dejure.org/2004,35713)
LG Dortmund, Entscheidung vom 31.08.2004 - 9 T 494/04 (https://dejure.org/2004,35713)
LG Dortmund, Entscheidung vom 31. August 2004 - 9 T 494/04 (https://dejure.org/2004,35713)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Festsetzung der Vergütung eines Zwangsverwalters; Voraussetzungen für die Festsetzung einer Mindestgebühr

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BGH, 01.06.2006 - V ZB 29/06

    Erdfallen der Mindestvergütung des Zwangsverwalters

    aa) Nach überwiegender Auffassung kann der Zwangsverwalter die Mindestvergütung nur einmal und auch nicht neben der Regelvergütung (§ 18 ZwVwV) oder der nach Zeitaufwand berechneten Vergütung (§ 19 ZwVwV) beanspruchen (LG Dortmund ZinsO 2004, 1249, 1250; LG Essen Rpfleger 2005, 211, 212; LG Potsdam Rpfleger 2005, 620; Böttcher, ZVG, 4. Aufl., § 152a Rdn. 10; Depré/Mayer, Die Praxis der Zwangsverwaltung, 2. Aufl., Rdn. 672; Haarmeyer/Wutzke/Förster/Hintzen, Zwangsverwaltung, § 20 ZwVwV Rdn. 1; dieselben, Handbuch zur Zwangsverwaltung, 2. Aufl., Kap. 3 Rdn. 96).
  • LG Saarbrücken, 20.01.2006 - 5 T 567/05

    Pauschale Vergütung eines Zwangsverwalters; Mindestvergütung bei Inbesitznahme

    Das wäre kaum mit der Pauschalierung und dem Regel- / Ausnahmeverhältnis der §§ 18 und 19 ZwVwV in Einklang zu bringen (ebenso: LG Essen, Rpfleger 2005, 211 [LG Essen 22.12.2004 - 7 T 570/04] ; LG Dortmund, ZinsO 2004, 1249; a.A. LG Stralsund, Rpfleger 2004, 580 [LG Stralsund 15.07.2004 - 2 T 223/04] ; Stöber, ZVG 18. Aufl. § 152a Anm. 6.1).
  • LG Düsseldorf, 21.02.2007 - 19 T 343/06
    Auf diese Untergrenze ist erst dann zurückzugreifen, wenn der Mindestbetrag von EUR 600,- weder durch die Bestimmung der Regelvergütung nach § 18 ZwVwV noch durch die Anwendung des § 19 ZwVwV erreicht wird (vgl. auch LG Dortmund, Beschluss vom 31.08.2004, Az. 9 T 494/04, zitiert nach Juris).
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